Valencia senkt die ITP-Steuer ab Juni 2026

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Die Grunderwerbsteuer in Valencia sinkt 2026 auf 9 %

Ab dem 1. Juni 2026 wird die Grunderwerbsteuer (ITP) für den Kauf von Bestandsimmobilien in der Valencianischen Gemeinschaft von 10 % auf 9 % gesenkt. Diese Maßnahme der Generalitat Valenciana bringt sowohl nationalen als auch internationalen Käufern erhebliche Einsparungen beim Immobilienkauf.

Die Senkung gilt allgemein für gebrauchte Immobilien mit einem Wert von bis zu 1.000.000 € und reduziert damit einen der wichtigsten Nebenkostenpunkte beim Immobilienkauf in Spanien.

Wie stark sinkt die Grunderwerbsteuer in Valencia?

Der allgemeine ITP-Steuersatz sinkt ab Juni 2026 von derzeit 10 % auf 9 %.

Das bedeutet, dass Käufer von Bestandsimmobilien künftig weniger Steuern zahlen werden.

Beispiele:

  • Immobilie im Wert von 200.000 €
    • Vorher: 20.000 € ITP
    • Jetzt: 18.000 € ITP
    • Ersparnis: 2.000 €
  • Immobilie im Wert von 300.000 €
    • Vorher: 30.000 € ITP
    • Jetzt: 27.000 € ITP
    • Ersparnis: 3.000 €
  • Immobilie im Wert von 500.000 €
    • Vorher: 50.000 € ITP
    • Jetzt: 45.000 € ITP
    • Ersparnis: 5.000 €

Diese Steuersenkung kann für Käufer von Immobilien in der Valencianischen Gemeinschaft einen großen Unterschied machen.

Für welche Immobilien gilt der reduzierte Satz von 9 %?

Die neue Steuerreduzierung gilt ausschließlich für:

  • Bestandsimmobilien
  • Immobilien bis zu einem Wert von 1.000.000 €
  • Käufe ab dem 1. Juni 2026

Luxusimmobilien über 1.000.000 € bleiben weiterhin mit 11 % besteuert.

Ermäßigte ITP-Steuersätze in Valencia

Zusätzlich zur allgemeinen Senkung auf 9 % bleiben die reduzierten Steuersätze für bestimmte Gruppen bestehen:

Käufer unter 35 Jahren

  • Reduzierter Satz von 8 %
  • Für Hauptwohnsitze
  • Immobilienwert bis 180.000 €

Großfamilien und Alleinerziehende

  • Reduzierter Satz von 4 %

Menschen mit Behinderung

  • Reduzierter Satz von 4 %

Sozialwohnungen (VPO)

  • Reduzierter Satz von 4 %

Diese Vergünstigungen sollen den Zugang zu Wohnraum erleichtern.

Welche Steuern zahlt man beim Immobilienkauf in Valencia?

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den wichtigsten Nebenkosten beim Kauf einer gebrauchten Immobilie in Spanien. Mit dieser Senkung wird die Valencianische Gemeinschaft für Käufer und Investoren noch attraktiver.

Zusätzlich zur ITP fallen weitere Kosten an:

  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
  • Verwaltungskosten
  • Anwaltskosten
  • Hypothekenbewertung

Die Senkung von 10 % auf 9 % bedeutet eine deutliche Entlastung für Familien und internationale Käufer.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in Valencia

Die Steuersenkung könnte den Immobilienmarkt in der Valencianischen Gemeinschaft weiter stärken, insbesondere in beliebten Regionen wie:

  • Alicante
  • Benidorm
  • Jávea
  • Denia
  • Torrevieja
  • Altea
  • Calpe
  • Orihuela Costa
  • Valencia Stadt

Diese Regionen ziehen weiterhin europäische Käufer an, die eine Ferienimmobilie, einen Hauptwohnsitz oder eine Investition in Spanien suchen.

FAQ zur ITP-Senkung in Valencia

Wann tritt die neue ITP-Senkung in Kraft?

Ab dem 1. Juni 2026.

Wie hoch ist der neue ITP-Satz?

Der allgemeine Satz sinkt von 10 % auf 9 %.

Für welche Immobilien gilt die Senkung?

Für Bestandsimmobilien bis zu 1.000.000 €.

Was passiert mit Luxusimmobilien?

Immobilien über 1.000.000 € bleiben bei 11 %.

Bleiben die reduzierten Steuersätze bestehen?

Ja. Junge Käufer, Familien, Menschen mit Behinderung und VPO-Immobilien profitieren weiterhin davon.

Gilt die Maßnahme auch für ausländische Käufer?

Ja. Sowohl spanische als auch internationale Käufer profitieren von dieser Steuerreduzierung.

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